Ab 2026 ergeben sich durch die Reform des Energie- und Stromsteuerrechts attraktive Entlastungsmöglichkeiten für viele Unternehmen. Die Stromsteuerentlastung wird dauerhaft fortgeführt und sorgt damit für mehr Planungssicherheit und niedrigere Energiekosten.
Viele Betriebe nutzen mögliche Rückerstattungen von Strom- und Energiesteuern bislang nicht, obwohl bereits ab einem Stromverbrauch von 12.500 kWh pro Jahr Entlastungen möglich sein können.
Weitere Details: https://fleischerbw.de/wp-content/uploads/2026/06/Wattline_2026_Entlastung-Unternehmer_.pdf